Wir betreuen auch die Verfahren von Zweitstudienbewerbern. Die Quote für Zweitstudienbewerber ist sehr gering, weshalb ein hoher Konkurrenzkampf um die wenigen Plätze besteht. Maßgeblich für die Bewerbung ist die Messzahl, die sich aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Bezüglich der Bewerbung für Zweitstudienbewerber finden Sie hier mehr Informationen.
Bei einer Studienplatzklage für Zweitstudienbewerber gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:
Es gibt zum einen die Möglichkeit eines innerkapazitären Verfahrens. Dieses Verfahren verläuft anders als die klassische Studienplatzklage. In diesem Verfahren greift man den Messwert an, der an Sie vergeben wurde. Es kommt häufig vor, dass an BewerberInnen ein niedrigerer Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium vergeben wird, als von dem/r BewerberIn angenommen. Hier ist es entscheidend zu argumentieren, warum ein höherer Grad vorliegt. Mit einer höheren Einstufung kommt eine höhere Messzahl zustande. Wenn die Messzahl angehoben wird ist zu prüfen, ob man im Bewerbungsverfahren mit der Messzahl aufgenommen worden wäre. Zunächst ermitteln wir daher mit Ihnen, ob eine realistische Chance auf die Anhebung der Messzahl besteht. Ist dies der Fall, ist zu prüfen an welcher Hochschule die angezielte Messzahl für eine Aufnahme ausgereicht hätte.
Alternativ zum innerkapazitären Verfahren ist an vielen Studienorten auch ein außerkapazitäre Verfahren möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in einigen Bundesländern und an einigen Studienorten das außerkapazitäre Verfahren für Zweitstudienbewerber ausgeschlossen ist.
Mit Ihnen ermitteln wir den erfolgreichsten Weg für einen Studienplatzklage und versuchen dabei, Ihre Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen eine kompetente Betreuung an. Sie werden von unserer gründlichen Vorgehensweise profitieren und ihre Chancen im Verfahren erhöhen.
Die Anforderungen an Härtefallanträge sind sehr hoch. So kann es kommen, dass der Härtefallantrag im Bewerbungsverfahren abgelehnt wird. Gegen diese Ablehnung kann eine Klage eingereicht werden. Auch in diesen Verfahren können wir Sie unterstützen, um den vorliegenden Härtefall im Klageverfahren darzulegen mit dem Ziel eine Zulassung über die Härtefallquote zu erreichen.
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg.
Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden.
Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden.
Dazu gehört eine umfassende Betreuung.
Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.