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Studienplatzklage in sonstigen Fächern

Studienplatzklage in sonstigen Fächern

Wir vertreten unsere Mandanten grundsätzlich bei jeder Studienplatzklage. Dabei ist es völlig egal, welchen Studiengang Sie im Bundesgebiet studieren möchten. Aufgrund der enormen Vielzahl von Studiengängen ist es nicht möglich, auf jeden Einzelnen hier im Detail einzugehen. Beispielsweise führen wir auch mehrere Verfahren im Jahr in künstlerischen Studiengängen, nicht nur im Zusammenhang mit einer Zulassung für das Lehramt, durch. Hier kann es beispielsweise nach Auffassung der Hochschule bereits an der Eignung des Studienbewerbers fehlen. Auch diese Entscheidung ist zu hinterfragen. Selbstverständlich führen wir auch Studienplatzklagen in Masterstudiengängen durch. Hier gelten zusätzliche Besonderheiten. Am besten kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Jetzt Hilfe holen und Probleme lösen!

  • Mandant werden

    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

    Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

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Alexander Münch LL.M.

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